ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

Rrudi GmbH
Große Annenstr. 39/40, 28199 Bremen
Geschäftsführer: Jonas Lang, Jakob Winter

Stand: 22.06.2024

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Rrudi GmbH (nachfolgend „Rrudi GmbH“). Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch die Rrudi GmbH keine Geltung. Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesen AGB sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.

(2) Die AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern (beide nachfolgend „Vertragspartner“ genannt).

§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

(1) Raumvermietung und Veranstaltungen: Im Geschäftsfeld „Raumvermietung und Veranstaltungen“ ist Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Rrudi GmbH die Bereitstellung von Konferenz- und Seminarräumen (ausgestattet mit Stühlen, Strom und Internetzugang per WLAN) und einer Küche. Weitere Dienstleistungen der Rrudi GmbH sind: Planung, Organisation, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen sowie – durch externe Caterer belieferter – gastronomischer Service. Außerdem bietet die Rrudi GmbH ein eigenes Workshop- und Veranstaltungsprogramm an.

(2) Die Rrudi GmbH bietet ihre Leistungen in einzelnen Tarifen an. Zusätzlich werden weitere entgeltliche Leistungen als Optionen angeboten. Die angebotenen Leistungen und Preise für Räume sind unter www.lonelyplanetgirl.de einsehbar und können jederzeit durch die Rrudi GmbH angepasst werden. Die Preise für Workshops sowie für Veranstaltungskonzeption und -moderation werden individuell festgelegt.

§ 3 ÖFFNUNGSZEITEN, ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN

(1) Raumvermietung und Veranstaltungen: Der Zugang zu den Veranstaltungsräumen erfolgt nach Absprache mit der Rrudi GmbH oder im Rahmen der Nutzungsdauer einer Raumbuchung.

(2) Eine Übertragung der Zugangsberechtigung durch den Vertragspartner an nicht vom vertraglichen Nutzungsrahmen umfasste Dritte ist ausgeschlossen.

(3) Die Nutzung der angebotenen Dienste ist für jedweden illegalen, sittenwidrigen, religiösen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck unzulässig. Die Rrudi GmbH behält sich das Recht vor, Vertragspartner im Falle eines Verstoßes oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen.

(4) Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung oder Überlastung der Infrastruktur der Rrudi GmbH führen oder Störungen selbiger für andere verursachen.

(5) Der Vertragspartner wird es unterlassen, sich unberechtigten Zugriff auf die Infrastruktur der Rrudi GmbH durch Umgehung von offensichtlichen und/oder versteckten Sicherheitsmaßnahmen oder ähnlichen Methoden zu verschaffen.

(6) Der Vertragspartner verpflichtet sich, andere Nutzer in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft z.B. das Unterlassen von längeren Telefonaten in Gemeinschaftsräumen, laute Unterhaltungen oder sonstige akustische oder visuelle Störungen.

(7) Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über das WLAN der Rrudi GmbH einzuhalten und Gesetzesverstöße an die Rrudi GmbH zu melden. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

§ 4 UNTERLASSUNGSGEBOTE

(1) Der Vertragspartner wird die Dienste und Infrastruktur der Rrudi GmbH für keine der folgenden Tätigkeiten nutzen:

Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, SPAM-Email oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;

Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;

Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Räume der Rrudi GmbH;

Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Urheberrechte; Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, der Vertragspartner ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;

Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;

Illegaler Down- bzw. Upload von urheberrechtlich geschützten Daten;

Abhalten oder Behindern anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur

Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren Email Adressen, ohne deren Zustimmung; Angabe von falschen Identitätsdaten.

(2) Übernachtungen sind in den Räumen und im Gebäude der Rrudi GmbH nicht gestattet.

(3) Dem Vertragspartner ist es untersagt, den Arbeitsplatz oder die Räume Dritten zu überlassen oder diesen sonstige Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

(4) Schließt der Vertragspartner den Vertrag als Verbraucher ab, hat er die Ausübung gewerblicher, selbständiger oder freiberuflicher Betätigung im Objekt zu unterlassen, außer es ist mit ihm anderweitig schriftlich oder mündlich vereinbart.

(5) Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Unterlassungsgebote, die zu einem Schaden der Rrudi GmbH führen, hat der Vertragspartner der Rrudi GmbH diesen Schaden zu ersetzen.

§ 5 ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Der Vertragspartner kann per Email, Telefon, persönlich oder über die Website der Rrudi GmbH die Buchung einer Leistung vornehmen. Hierbei hat er den gewünschten Tarif, bzw. Optionen anzugeben. Mit seiner Leistungsbuchung sichert der Vertragspartner zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Soweit der Vertragspartner den Vertrag als Verbraucher schließen will, hat er dies bei seiner Buchung ausdrücklich anzugeben.

(2) Ein Vertrag zwischen dem Vertragspartner und der Rrudi GmbH kommt erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung (bspw. in Form einer Rechnung) durch die Rrudi GmbH zustande. Diese kann schriftlich oder per Email erfolgen. Befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für deren Änderungen oder Ergänzungen.

(3) Die Weitergabe der erworbenen Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen. Ein erworbener Nutzungstarif gilt nur für den Vertragspartner und darf nicht von weiteren Personen genutzt werden.

(5) Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die Änderungen gegenüber der Rrudi GmbH unverzüglich mitzuteilen.

§ 6 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

(1) Alle Preise der Rrudi GmbH sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die infolge von Verzug entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei verspäteten Zahlungen ist die Rrudi GmbH berechtigt, zuzüglich zum gesetzlichen Verzugsschaden pauschalierte Mehrkosten je Mahnung in Höhe von € 5,00 zu erheben.

(3) Raumvermietung und Veranstaltungen: Die Zahlung an die Rrudi GmbH ist zu den in der Rechnung aufgeführten Terminen ohne Abzug fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Rrudi GmbH. Die Rrudi GmbH behält sich vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

§ 7 DATENSCHUTZ

(1) Die Rrudi GmbH wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der DGSVO sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rrudi GmbH wird in diesem Fall die sofortige Löschung der persönlichen Daten des Nutzers vornehmen.

(3) Des Weiteren gilt die Datenschutzerklärung der Rrudi GmbH, abrufbar unter: https://www.lonelyplanetgirl.de/datenschutz/

§ 8 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG UND GEHEIMHALTUNG

(1) Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und hat hierbei insbesondere auch § 3 und 4 der AGB einzuhalten. Des Weiteren hat er vertrauliche Daten und Informationen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht bzw. keinen Zugriff nehmen können. Ferner ist der Vertragspartner ausdrücklich dazu verpflichtet, Daten und Informationen, die er von der Rrudi GmbH oder anderen Nutzern erhält, stets vertraulich zu behandeln und – sofern es keine anderweitige Absprache gibt – nicht an Dritte weiterzugeben. Dies betrifft vor allem Daten und Informationen, die er im Rahmen der Geschäftstätigkeit anderer Nutzer erhält.

(2) Die Rrudi GmbH darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach rechtzeitiger Terminabsprache mit dem Vertragspartner auch während der allgemeinen Öffnungszeiten vornehmen. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Verpflichtung zur Terminabsprache. Der Vertragspartner muss die Räume und/oder seinen Arbeitsplatz für diesen Fall zugänglich machen oder unverzüglich räumen.

(3) Der Vertragspartner ist zur Duldung der Arbeiten im Sinne des Absatzes 2 verpflichtet und darf deshalb das Nutzungsentgelt nicht mindern. Auch Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Die Räume und/oder Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Rrudi GmbH.

(5) Veränderungen an den Räumen und/oder Arbeitsplätzen, insbesondere technischer Art sowie das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen, sind nur nach schriftlicher Einwilligung durch die Rrudi GmbH durch den Vertragspartner auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen der Rrudi GmbH ist der Vertragspartner zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Raumes/Arbeitsplatzes bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Vertragspartners besteht auch dann nicht, wenn die Rrudi GmbH auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung zur Veränderung des Raumes/Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Vertragspartner einzuholen. Etwaige entstehende Kosten trägt der Vertragspartner.

(6) Die Rrudi GmbH stellt dem Vertragspartner auf Wunsch und gegen Gebühr technische Gegenstände (Beamer, Mikrofonanlage, Bildschirm) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

§ 9 DAUER DES VERTRAGES, BEENDIGUNG

(1) Raumvermietung und Veranstaltungen: Soweit schriftlich nicht anderes vereinbart ist, gelten die Nutzungsverträge als auf die im Vertrag oder Angebot vereinbarte Zeit geschlossen.

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt dies der Vertragspartner, darf die Rrudi GmbH die Entfernung oder Lagerung zu Lasten des Vertragspartners vornehmen oder für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

Die Räume sind vor Rückgabe von groben Verschmutzungen zu reinigen und in ordentlichem Zustand an die Rrudi GmbH zurückzugeben, andernfalls behält sich die Rrudi GmbH vor, ein Reinigungsentgelt zu erheben. Verlorene Gegenstände oder Schäden an den Räumen und Einrichtungsgegenständen, sind der Rrudi GmbH vollumfänglich zu ersetzen.

§ 10 KÜNDIGUNG, RÜCKTRITT, STORNIERUNG

(1) Raumvermietung und Veranstaltungen:

(a) Für die Buchung des Open Spaces und Workshopräume sowie der Küche, ebenso wie für die Buchung von Workshops und Seminaren gelten folgende Rücktritts- und Stornoregeln:

Bis 30 Tage vor der Veranstaltung ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

Danach ist der Vertragspartner verpflichtet, folgende Anteile der vereinbarten Leistungen zu bezahlen:

29 bis 20 Tage vor der Veranstaltung 30 %,

19 bis 10 Tage vor der Veranstaltung 50 %,

9 bis 5 Tage vor der Veranstaltung 85 %,

4 Tage oder Absage sowie Nichterscheinen am Veranstaltungstag 100 % der vertraglich vereinbarten Leistungen.

(b) Eine Verschiebung von Veranstaltung ist mit einem Rücktritt gleichzusetzen. Die Rrudi GmbH stellt wie in (a) geregelt eine Stornierungsrechnung.

(c) Eine Verschiebung der vereinbarten Veranstaltungsuhrzeiten durch den Vertragspartner ist bis 8 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich, danach kann die Rrudi GmbH den zusätzlichen Organisationsaufwand dem Vertragspartner in Rechnung stellen.

(d) Für die Festlegung der Teilnehmerzahl gilt folgendes:

Um eine sorgfältige Veranstaltungsvorbereitung durch die Rrudi GmbH zu ermöglichen, hat der Vertragspartner die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl von 20 % bis fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung wird kostenfrei vorgenommen.

Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf Zustimmung durch die Rrudi GmbH.

Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 20 % nach oben oder unten ist die Rrudi GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie andere Räume zuzuweisen.

Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil als gemeldet, ist dies für die Abrechnung unerheblich. Nehmen mehr Teilnehmer an der Veranstaltung teil als gemeldet, kann für ein Ausreichen der vereinbarten Mengen nicht garantiert werden. Mehrkosten für die zusätzlichen Teilnehmer werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

(e) Sofern statt der pauschalen Raummiete eine individuelle Veranstaltungsgestaltung durch die Rrudi GmbH in Anspruch genommen wurde (z.B. Moderation, Buchung von Rednern oder anderen Dienstleistern, bspw. Köche, Musiker, Beschaffung speziellen Materials/Equipments, Sonderausstattungen oder -anfertigungen) werden die dafür bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten, ebenso wie Stornokosten von externen Dienstleistern gesondert in Rechnung gestellt. Eine 100 % kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist in diesem Fall nicht möglich.

(f) Wird eine vereinbarte oder gemäß §6 (3) dieser AGB verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Rrudi GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(g) Ferner ist die Rrudi GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn begründeter Verdacht besteht, dass der Vertragspartner entgegen den Regelungen in §§ 3 und 4 dieser AGB handelt.

(h) Darüber hinaus besteht seitens der Rrudi GmbH ein Rücktrittsrecht, wenn höhere Gewalt oder andere von der Rrudi GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dies kann insbesondere auch die Verschiebung oder Stornierung der vom Vertragspartner gebuchten Veranstaltungstermine beinhalten. In diesem Falle wird die Rrudi GmbH den Vertragspartner unverzüglich informieren und ihm bereits gezahlte Leistungen zurückerstatten.

(i) Bei berechtigtem Rücktritt durch die Rrudi GmbH besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

§ 11 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

(1) Der Vertragspartner hat die Räume/Arbeitsplätze und Ausstattung vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und ausführlich geprüft und sichergestellt, dass sie sich vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befinden.

(2) Die Rrudi GmbH übernimmt gegenüber dem Vertragspartner bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Vertragspartner erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.

(3) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung oder im Falle einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige vertragliche (Neben-)Pflichten, deren schuldhafte Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden könnte. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(4) Die Rrudi GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten des Vertragspartners, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Vertragspartner. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Vertragspartner die Rrudi GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Vertragspartner ersetzt der Rrudi GmbH die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Gebühren für den Fall, dass diese von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(5)Die Rrudi GmbH stellt dem Vertragspartner technisches Equipment und sonstige Gegenstände in einem funktionsfähigen Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Der Vertragspartner ist für einen sorgsamen Umgang des zuvor genannten Equipments und der sonstigen Gegenstände verantwortlich. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Für im Rahmen des Nutzungsverhältnisses entstandene Beschädigungen der von der Rrudi GmbH zur Verfügung gestellten Gegenstände haftet der Vertragspartner und ist diesbezüglich zum Schadensersatz verpflichtet.

(6) Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Vertragspartners besteht nicht. Hierfür wird der Abschluss einer entsprechenden persönlichen Versicherung empfohlen.

(7) Die Rrudi GmbH übernimmt keine Haftung für Computerschäden durch Netzwerkviren oder Trojaner. Jeder Vertragspartner ist für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Antivirusprogramms zuständig, um intern keinen Netzwerkschaden auszulösen. Für den Zugriff Unberechtigter auf Daten des Vertragspartners wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Es unterliegt der Verpflichtung des Vertragspartners, den Zugriff auf die elektronischen Daten auf seinem Computer durch entsprechende Mittel zu unterbinden.

(8) Die Rrudi GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus für sie nicht vorhersehbaren Ausfällen oder Störungen der technischen Infrastruktur (Internetverbindung, WLAN-Netzwerk, Drucker) entstehen. Vorhersehbare Ausfälle werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Ausfalldauer von bis zu drei Werktagen begründet keine Ansprüche des Vertragspartners gegen die Rrudi GmbH.

(9) Der Mieter ist verpflichtet, eine gültige Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die im Schadensfall eintritt.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Gerichtsstand ist der Sitz der Rrudi GmbH in Bremen. Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.